Google Ads Unternehmensname: Lockerung betrifft nur wenige
Google lockert im Oktober 2026 die Regel, nach der der Unternehmensname in Google Ads zur Zieldomain passen muss. Name und Domain dürfen dann abweichen, wenn der Name deinem offiziellen Namen oder deiner Marke entspricht, eine bestätigte direkte Beziehung zum Domaininhaber besteht und deine Leistung direkt auf dieser Domain angeboten wird. Nach meiner Einschätzung gilt das auch im deutschsprachigen Raum. Für die meisten kleinen Unternehmen ändert sich nichts, weil Name und Domain ohnehin zusammenpassen. Wie die Beziehung nachgewiesen wird, beschreibt Google noch nicht. Gehörst du zu den wenigen mit fremder Domain, würde ich einen funktionierenden Namen nicht auf Verdacht austauschen und ohne eingetragene Marke auf das Nachweisverfahren warten.
Der Unternehmensname ist das Asset, das Google zusammen mit deinem Logo in Suchanzeigen zeigt. Bisher musste er zur Domain der Anzeige passen oder zu dem Namen, der bei der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigt wurde. Am 1. Oktober 2026 hat Google eine Aktualisierung der Richtlinie zu Unternehmensnamen veröffentlicht, die davon eine Ausnahme macht. Google selbst nennt nur Oktober 2026, berichtet wird der 16. Oktober.
Gedacht ist die Ausnahme für Unternehmen, die ihre Leistung auf einer Domain anbieten, die ihnen nicht selbst gehört. Wie du dein Konto im Übrigen aufstellst, steht im Überblick zu Google Ads für kleine Unternehmen.
Warum sich für die meisten kleinen Unternehmen nichts ändert
Ein Malerbetrieb, eine Steuerberatung, eine Physiotherapiepraxis oder ein Onlineshop werben in aller Regel auf die eigene Website. Name und Domain gehören dann zusammen, und das war schon nach der alten Regel erlaubt. Die Lockerung greift nur dort, wo beides auseinanderfällt. Wer diesen Fall nicht hat, gewinnt durch die neue Regel nichts und muss nichts umstellen.
Die übrigen Anforderungen fasst die Ankündigung nicht an. Der Name darf laut Richtlinie höchstens 25 Zeichen lang sein, und vor einer Kontosperrung wegen eines Verstoßes warnt Google nach eigener Angabe mindestens sieben Tage vorher. Es gibt also keinen Grund, jetzt hektisch nachzubessern. Interessant wird die neue Regel erst, wenn dein Namens-Asset abgelehnt ist, weil die Anzeige auf eine Domain führt, die nicht deine eigene ist.
Muss der Unternehmensname in Google Ads zur Domain passen?
Bisher ja. Die Richtlinie „Anforderungen an Unternehmensnamen“ erlaubt die Domain, den anerkannten Namen des Werbetreibenden oder den Namen einer App, und nach der Überprüfung des Werbetreibenden muss der Name zur Domain oder zum dort bestätigten Namen passen. Abweichen durfte er nur über die Markenüberprüfung mit eingetragener Marke. Ab Oktober kommt ein zweiter Weg dazu, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.
Der Name „entspricht dem offiziellen Namen oder der Marke“ des Werbetreibenden. Zwischen dir und dem Inhaber der Domain besteht eine „bestätigte direkte Beziehung“. Und deine eigenen Produkte oder Dienstleistungen werden „direkt in der Zieldomain angeboten“. Ausgeschlossen sind „Drittanbieter-Reseller, unabhängige Buchungsvermittlungen, im Affiliate-Vertrieb tätige Personen oder Unternehmen und Zweitanbieter“.
Gegenüber der bisherigen Regel sieht die Änderung so aus.
Nach meiner Einschätzung gilt die Änderung auch im deutschsprachigen Raum. Dafür sprechen zwei Indizien. Die Ankündigung ist auf Deutsch veröffentlicht, und im Änderungsprotokoll der Richtlinien trägt der Eintrag keinen Länderzusatz, während Einträge für einzelne Länder dort das Land im Titel führen.
Für wen ist die Lockerung gedacht?
Google nennt in der Ankündigung keine Beispiele. Nach meiner Einschätzung könnte die Lockerung Franchise-Partner betreffen, deren Standortseite auf der Domain der Zentrale liegt, Praxen in einem MVZ, Handwerksbetriebe in einem Verbund mit gemeinsamer Website, Kanzleien in einem Kanzleinetzwerk und Tochterfirmen, die über die Seite der Muttergesellschaft werben. Ob Google jede dieser Konstellationen als bestätigte direkte Beziehung anerkennt, ist offen.
Außen vor bleiben alle, die fremde Leistungen vermitteln oder weiterverkaufen. Ein Händler oder Fachpartner einer Herstellermarke darf deren Namen weiterhin nicht als eigenen Unternehmensnamen führen, und Buchungsportale und Affiliate-Seiten schließt die Ankündigung ausdrücklich aus. Wie genau Google die Identität hinter Anzeigen inzwischen prüft, zeigt auch die Begrenzung der Anzeigenbereitstellung.
Was bei der neuen Regel noch offen ist
Der wichtigste offene Punkt ist der Nachweis. Google verlangt eine bestätigte direkte Beziehung zum Domaininhaber, beschreibt aber kein Verfahren dafür. Ob die Überprüfung des Werbetreibenden reicht, die Markenüberprüfung erweitert wird oder ein eigener Schritt dazukommt, steht nirgends, und wo im Konto das laufen soll, ist bis zum 11. Oktober 2026 nicht dokumentiert.
Dazu kommt eine zweite Richtlinie. Für das Namens-Asset in Suchanzeigen gelten auch die „Anforderungen an Informationen zum Unternehmen“, und dort steht weiterhin, dass der Name „genau mit dem Domainnamen oder dem rechtsgültigen Namen übereinstimmen“ muss. Am 11. Oktober waren beide Richtlinien noch im alten Stand. Ob Google die zweite mitzieht, ist offen.
Logos erwähnt die Ankündigung nicht. In der Google-Hilfe steht weiterhin die Empfehlung, pro Domain über alle Konten denselben Namen und dasselbe Logo zu verwenden. Verlinken künftig mehrere Unternehmen mit eigenem Namen auf dieselbe Domain, verträgt sich das schlecht mit dieser Empfehlung, und wie Google das auflöst, ist nicht beschrieben.
Solange das Verfahren fehlt, würde ich keinen funktionierenden Namen austauschen. Ein neues Asset prüft Google laut Hilfe bis zu zwei Arbeitstage, und so lange zeigt die Anzeige nur URL und Globus-Symbol.
Was du jetzt tun kannst
Ist dein Name heute mit dem Grund „Name des Unternehmens nicht relevant“ abgelehnt und hast du eine eingetragene Marke, gibt es schon jetzt einen Weg. Die Markenüberprüfung startest du am abgelehnten Asset.
- Fahr mit dem Mauszeiger über das abgelehnte Namens-Asset und wähle „Korrigieren“.
- Klick auf „Verifizieren“ und gib die Markennummer und das Land der Eintragung ein.
- Schick den Antrag mit „Senden“ ab.
Die Marke muss laut Google in mindestens einem Land aktiv eingetragen sein, der Name muss auf der Landingpage gut sichtbar stehen, und bearbeitet wird der Antrag „in der Regel innerhalb von drei Tagen“. Eine Marke der Mutter- oder Tochtergesellschaft akzeptiert Google ebenfalls, wenn die Beziehung öffentlich belegt ist, etwa über Dun & Bradstreet.
Ohne eingetragene Marke würde ich abwarten, bis Google das Nachweisverfahren beschreibt. Hinterlegt wird der Name in Suchkampagnen unter Kampagnen › Assets über „+ Name des Unternehmens“, unter „Hinzufügen zu“ wählst du „Konto“ oder „Kampagne“. In Performance Max liegt er in den Kampagneneinstellungen unter „Markenrichtlinien“. Voraussetzung sind laut Google-Hilfe Ausgaben in Suchkampagnen in den letzten 28 Tagen und eine abgeschlossene Überprüfung des Werbetreibenden.
Mehr zu den übrigen Anzeigen-Assets in Google Ads und zur Überprüfung bei abgelehnten Anzeigen steht in den jeweiligen Beiträgen.
Woran erkennst du im Konto, ob dich die Änderung betrifft?
Zwei Angaben reichen dafür. Unter Kampagnen › Assets siehst du beim Namens-Asset den Status, und an der finalen URL deiner Anzeigen, auf welche Domain sie führen. Ist der Name genehmigt und gehört die Domain dir, läuft alles wie bisher. Steht der Name auf „Abgelehnt“ mit dem Grund „Name des Unternehmens nicht relevant“ und gehört die Domain einem Partner, einer Zentrale oder deiner Muttergesellschaft, ist das genau die Konstellation, für die Google die Ausnahme geschaffen hat. Ob Google das Nachweisverfahren nachreicht und die zweite Richtlinie anpasst, würde ich im Änderungsprotokoll der Richtlinien verfolgen, in dem auch die Ankündigung vom 1. Oktober steht.
Häufige Fragen
Muss der Unternehmensname in Google Ads mit der Domain übereinstimmen?
Grundsätzlich ja, er muss zur Domain, zum anerkannten Namen des Unternehmens oder zum bei der Überprüfung des Werbetreibenden bestätigten Namen passen. Ab Oktober 2026 darf er abweichen, wenn er deinem offiziellen Namen oder deiner Marke entspricht, eine bestätigte direkte Beziehung zum Domaininhaber besteht und deine Leistung direkt auf dieser Domain angeboten wird.
Warum wird mein Unternehmensname abgelehnt („nicht relevant“)?
Mit dem Grund „Name des Unternehmens nicht relevant“ lehnt Google Namen ab, die weder zur Domain noch zum bestätigten Namen aus der Überprüfung des Werbetreibenden passen. Du kannst den Namen anpassen oder mit einer eingetragenen Marke eine Markenüberprüfung beantragen. Das Verfahren für den neuen Weg über den Domaininhaber hat Google noch nicht beschrieben.
Kann ich als Tochterfirma oder Franchise-Partner meinen eigenen Namen zeigen?
Als Tochterfirma geht das über die Markenüberprüfung, die auch die Marke der Mutter- oder Tochtergesellschaft akzeptiert, wenn die Beziehung öffentlich belegt ist, etwa über Dun & Bradstreet. Für Franchise-Partner könnte ab Oktober 2026 die neue Regel greifen. Wie Google die Beziehung zur Zentrale prüft, ist noch offen.
Wie funktioniert die Markenüberprüfung?
Am abgelehnten Asset wählst du „Korrigieren“, dann „Verifizieren“, gibst Markennummer und Land der Eintragung ein und schickst den Antrag mit „Senden“ ab. Nötig ist eine aktive, eingetragene Marke in mindestens einem Land. Die Bearbeitung dauert laut Google in der Regel drei Tage.
Warum zeigt meine Anzeige ein Globus-Symbol statt meines Logos?
Solange Google ein neues Asset prüft, läuft die Anzeige mit der angezeigten URL und einem Globus-Symbol als Platzhalter weiter, laut Google bis zu zwei Arbeitstage. Bleibt das Symbol länger, prüf den Status des Assets und die Voraussetzungen, also Ausgaben in Suchkampagnen in den letzten 28 Tagen und eine abgeschlossene Überprüfung des Werbetreibenden.
Läuft Google Ads bei dir schon so, wie es könnte?
Benjamin Häntzschel
Google Ads, KI & Conversion-Optimierung