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Anrufaufzeichnung in Google Ads: Neue Bedingungen und was die DSGVO verlangt
· Aktualisiert am Google Ads 7 Min. Lesezeit

Anrufaufzeichnung in Google Ads: Neue Bedingungen und was die DSGVO verlangt

Das Wichtigste zusammengefasst

Google hat die Nutzungsbedingungen für Anrufaufzeichnungen in Google Ads verschärft. Wenn du Anruferweiterungen oder Call Assets nutzt, zeichnet Google Anrufe, SMS und Chats auf. Die Haftung für die Einwilligung liegt bei dir, nicht bei Google. Zusätzlich neu: Ab dem 1. Juli 2026 schaltet sich die Anrufaufzeichnung in allen Konten ohne explizite Wahl automatisch auf AN. Für Unternehmer in Deutschland bedeutet das: Bis 30. Juni prüfen, sonst läuft die Aufzeichnung ungewollt mit.

Stichtag 30. Juni 2026

Falls du bisher noch nie eine bewusste Wahl zur Anrufaufzeichnung getroffen hast, schaltet Google die Aufzeichnung ab dem 1. Juli 2026 automatisch ein. Wer schon einmal eine Einstellung gesetzt hat, ist nicht betroffen. Im Zweifel: vor dem 30. Juni das Setting prüfen und schriftlich entscheiden.

Anrufe über Google Ads sind für viele Unternehmer ein wichtiger Kanal. Ob Handwerker, Anwalt oder Dienstleister: Wenn jemand direkt anruft, ist das oft ein heißer Lead. Doch Google hat die Spielregeln für Anrufaufzeichnungen geändert, und die neuen Bedingungen haben es in sich.

Wenn du Anruferweiterungen oder Call Assets nutzt, solltest du die neuen Regeln kennen.

Die aktualisierten Nutzungsbedingungen für Call and Messaging Ads betreffen jeden, der Google-Weiterleitungsnummern verwendet. Und sie verschieben die rechtliche Verantwortung deutlich in Richtung Werbetreibender.

Was ändert sich am 1. Juli 2026?

Im Mai 2026 hat Google angekündigt, dass die Anrufaufzeichnung für alle Konten, die bisher keine explizite Wahl getroffen haben, ab dem 1. Juli automatisch auf AN gestellt wird. Konten, in denen schon einmal eine Entscheidung dazu hinterlegt wurde, sind davon nicht betroffen. Alles bleibt für sie wie eingestellt.

Praktisch heißt das: Viele kleinere Konten, die seit Jahren laufen und in denen niemand das Call-Recording-Setting jemals aktiv gesetzt hat, bekommen ab 1. Juli die Aufzeichnung automatisch eingeschaltet. Das passiert ohne weiteres Pop-up, ohne weiteres Banner.

Für Branchen mit erhöhten Compliance-Anforderungen, allen voran Kanzleien, Steuerberatungen, Praxen und Finanzberatung, ist das ein konkreter Handlungs-Punkt: Bis 30. Juni das Setting bewusst setzen, schriftlich festhalten und nicht auf die automatische Umstellung warten.

Wer auf die Aufzeichnung umgekehrt aktiv setzen möchte, etwa weil die AI-qualifizierten Anruf-Leads gewünscht sind, braucht keine besondere Handlung zu unternehmen. Hier passt die automatische Änderung sogar.

Wo finde ich die Einstellung im Konto?

Die Einstellung sitzt nicht beim einzelnen Call Asset, sondern auf Konto-Ebene. Im deutschen Google Ads UI:

  1. Linke Menü-Leiste: Verwaltung
  2. Kontoeinstellungen öffnen
  3. Den Block Anrufberichte aufklappen
  4. Übergeordneter Master-Switch: „Detaillierte Informationen zu eingegangenen Anrufen erhalten” auf Aktiviert oder Deaktiviert setzen
  5. Wenn aktiviert, gibt es darunter zwei separate Toggles, die ihre Wahl jeweils bewusst brauchen:
    • „Anrufaufzeichnungen 30 Tage aufbewahren” auf Aktiviert oder Deaktiviert
    • „Google Ads-Anrufdaten an Anbieter von Anrufanalysen senden” auf Aktiviert oder Deaktiviert
  6. Speichern

Wer alle drei Auswahlen jetzt aktiv setzt, ist von der automatischen Umstellung am 1. Juli nicht betroffen, weil das Konto dann eine explizite Wahl hinterlegt hat. Wer die Aufzeichnung ablehnt, stellt beide Sub-Toggles auf Deaktiviert und speichert.

Google Ads Kontoeinstellungen, Block Anrufberichte mit dem Master-Switch und den zwei Sub-Toggles für Aufzeichnung und Drittanbieter-Weitergabe
Die beiden Sub-Toggles für Aufzeichnung und Drittanbieter-Weitergabe stehen unter Verwaltung, Kontoeinstellungen, Anrufberichte. Im Screenshot beide auf Deaktiviert.
Experten-Tipp

Auch wenn die Aufzeichnung deinem Use Case nicht widerspricht, lohnt es sich, das Setting bewusst zu setzen und im internen Datenschutz-Verzeichnis zu dokumentieren. „Wir haben es gelassen, wie es war” ist im Zweifel keine belastbare Aussage. „Wir haben am 12. Juni 2026 aktiv eingewilligt und folgenden Prozess hinterlegt” schon.

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Was genau zeichnet Google auf?

Gut zu wissen

Google zeichnet bei Nutzung von Weiterleitungsnummern folgende Kommunikation auf: Telefonanrufe, SMS-Nachrichten und Chat-Verläufe. Diese Aufnahmen werden gespeichert und können von Google und seinen Partnern genutzt werden, unter anderem zur Verbesserung von KI-Systemen.

Das ist nicht neu. Google hat schon immer Anrufe aufgezeichnet, wenn du die Anrufverfolgung aktiviert hattest. Neu ist, wie klar Google jetzt kommuniziert, dass du als Werbetreibender für die Einwilligung verantwortlich bist.

Wer trägt die Verantwortung für die Einwilligung?

Das ist der kritische Punkt: Nach den neuen Bedingungen liegt die gesamte Verantwortung bei dir. Du musst sicherstellen, dass alle Beteiligten informiert sind und zugestimmt haben.

Deine Mitarbeiter
Jeder, der Anrufe entgegennimmt, muss wissen, dass aufgezeichnet wird.

Externe Dienstleister
Call-Center, Sekretariatsservices oder andere Auftragnehmer brauchen ebenfalls eine Information.

Deine Kunden
Die Anrufer selbst müssen vor der Aufzeichnung informiert werden.

Implizite Einwilligung reicht nicht. Du musst nachweisen können, dass eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Das ist ein deutlich höherer Standard als bisher.

Was bedeutet das für die DSGVO?

In Deutschland und der EU gelten strenge Regeln für die Aufzeichnung von Telefonaten. Die DSGVO verlangt eine informierte, freiwillige und dokumentierbare Einwilligung, bevor personenbezogene Daten wie Gesprächsinhalte gespeichert werden.

Für die Praxis bedeutet das:

Ansage vor dem Gespräch
Anrufer müssen vor Gesprächsbeginn darüber informiert werden, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Eine automatische Ansage wie “Dieses Gespräch wird zu Qualitätszwecken aufgezeichnet” ist das Minimum.

Widerspruchsmöglichkeit
Anrufer sollten die Möglichkeit haben, der Aufzeichnung zu widersprechen, zum Beispiel durch Auflegen und erneutes Anrufen über eine andere Nummer.

Dokumentation
Du solltest nachweisen können, dass dein Prozess DSGVO-konform ist. Das betrifft sowohl die technische Umsetzung als auch die internen Abläufe.

Experten-Tipp

Die meisten Telefonanlagen bieten die Möglichkeit, eine Ansage vor dem Gespräch abzuspielen. Falls du das bisher nicht nutzt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, es einzurichten. Die Investition ist gering im Vergleich zum Risiko eines Datenschutzverstoßes.

Wofür nutzt Google die Aufnahmen?

Google und seine Partner dürfen die Aufnahmen überwachen und nutzen. Das schließt ausdrücklich die Verwendung für das Training von KI-Systemen ein. Deine Kundengespräche könnten also in irgendeiner Form zur Verbesserung von Googles Sprachmodellen beitragen.

Das ist für viele Unternehmer ein unangenehmer Gedanke, besonders in sensiblen Branchen. Wenn du als Anwalt, Arzt oder Therapeut arbeitest, sind Kundengespräche besonders schützenswert.

Was solltest du jetzt konkret tun?

Wenn du Anruferweiterungen oder Call Assets in Google Ads nutzt, solltest du folgende Schritte prüfen.

1. Nutzungsbedingungen lesen
Die aktualisierten Terms findest du im Google Ads Interface unter den Einstellungen für Anruferweiterungen. Lies sie durch, bevor du sie akzeptierst.

2. Internen Prozess prüfen
Werden Anrufer bei dir informiert, dass aufgezeichnet wird? Gibt es eine Ansage? Sind deine Mitarbeiter geschult?

3. Ansage einrichten
Falls noch nicht vorhanden, richte eine automatische Ansage ein, die Anrufer über die Aufzeichnung informiert.

4. Dokumentation anlegen
Halte schriftlich fest, wie du die Einwilligung sicherstellst. Das hilft im Fall einer Prüfung.

5. Alternative prüfen
Wenn dir das Risiko zu hoch ist, kannst du auf Google-Weiterleitungsnummern verzichten und eigene Tracking-Lösungen nutzen. Dann greift Googles Aufzeichnung nicht. Wie du dein Conversion Tracking generell sauber einrichtest, erfährst du im Lexikon.

Wann solltest du besonders vorsichtig sein?

Nicht alle Branchen sind gleich betroffen. Besonders sensibel ist das Thema für:

Gesundheitsbereich
Ärzte, Therapeuten, Pflegedienste

Hier gelten zusätzlich Schweigepflichten. Google weist darauf hin, dass die neuen Bedingungen nicht HIPAA-konform sind. In Deutschland gelten vergleichbare Anforderungen.

Fokus
Schweigepflicht + DSGVO beachten
Rechtsberatung
Anwälte, Notare

Mandantengespräche, die von Google aufgezeichnet und möglicherweise für KI-Training genutzt werden, sind ein ernstes Problem.

Fokus
Verschwiegenheitspflicht gefährdet
Finanzdienstleistungen
Versicherungsmakler, Finanzberater

Auch hier sind Gespräche besonders sensibel. Ein Opt-out oder eigene Tracking-Lösungen sind empfehlenswert.

Fokus
Kundengespräche besonders schützenswert

Für diese Branchen kann es sinnvoll sein, auf die Anrufverfolgung über Google komplett zu verzichten oder eigene Lösungen zu nutzen.

Deine Checkliste

Checkliste
  • Setting vor dem 30. Juni 2026 bewusst setzen. Im Google Ads Konto unter Verwaltung → Kontoeinstellungen → Anrufberichte die beiden Toggles „Anrufaufzeichnungen 30 Tage aufbewahren” und „Google Ads-Anrufdaten an Anbieter von Anrufanalysen senden” aktiv auf Ein oder Aus stellen, nicht der automatischen Umstellung überlassen.
  • Nutzungsbedingungen prüfen. Lies die aktuellen Terms für Call and Messaging Ads.
  • Mitarbeiter informieren. Stelle sicher, dass alle wissen, dass Gespräche aufgezeichnet werden.
  • Ansage einrichten. Informiere Anrufer automatisch vor dem Gespräch über die Aufzeichnung.
  • Dokumentation anlegen. Halte dein Verfahren schriftlich fest für den Fall einer Prüfung.
  • Alternativen evaluieren. Prüfe, ob eigene Tracking-Lösungen für dich sinnvoller sind.

Im Zweifel solltest du dich rechtlich beraten lassen. Die DSGVO-Bußgelder können empfindlich sein, und die Verantwortung liegt nach den neuen Google-Bedingungen eindeutig bei dir.

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