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Claude Datenschutz: wo die Daten liegen, was der AVV deckt
KI für Unternehmen 11 Min. Lesezeit

Claude Datenschutz: wo die Daten liegen, was der AVV deckt

Das Wichtigste zusammengefasst

Bei den kommerziellen Claude-Plänen (Team, Enterprise, API) ist Anthropic Auftragsverarbeiter, der Vertrag dazu steckt automatisch in den Geschäftsbedingungen. Bei Free, Pro und Max ist Anthropic Verantwortlicher, dort gibt es keinen AVV. Gespeichert werden die Daten in beiden Fällen in den USA. Für Geschäftsdaten führt deshalb kein Weg an einem kommerziellen Plan vorbei.

Die Frage kommt fast immer an derselben Stelle. Ein Betrieb hat gesehen, was mit KI möglich ist, will loslegen, und dann fragt jemand, ob man das überhaupt darf. Meistens folgt darauf entweder ein pauschales Nein oder ein ebenso pauschales “haben wir doch alle”. Beides hilft nicht weiter.

Dieser Text ordnet ein, was Anthropic zu Datenschutz und DSGVO tatsächlich zusagt, wo die Grenzen liegen, und wie ein Aufbau aussieht, der auch bei besonders schützenswerten Daten trägt. Wenn du grundsätzlicher einsteigen willst, wie so ein System im Betrieb aussieht, findest du das im Überblick zum KI-System für Unternehmen.

Vorweg eine Einordnung in eigener Sache. Ich bin kein Anwalt und gebe hier keinen Rechtsrat. Was hier steht, ist die Verarbeitungslage, wie Anthropic sie dokumentiert, plus die Erfahrung aus einem Projekt, in dem genau diese Fragen geklärt werden mussten.

Welche Claude-Pläne haben einen AVV?

Kurz erklärt

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO ist bei Anthropic automatisch Teil der kommerziellen Geschäftsbedingungen, inklusive Standardvertragsklauseln für den Drittlandtransfer. Er gilt für Claude for Work (Team und Enterprise) und die API. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht nötig, mit der Annahme der Commercial Terms nimmst du ihn mit an.

Entscheidend ist die Rolle, die Anthropic dabei einnimmt. Anthropic beschreibt im eigenen Privacy Center, dass das Unternehmen bei Claude for Work und bei der API als Auftragsverarbeiter handelt und die Daten nur nach Weisung des Kunden verarbeitet. Bei den Verbraucher-Plänen Free, Pro und Max ist Anthropic dagegen Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

Das klingt nach juristischer Feinheit und ist in der Praxis der ganze Unterschied. Als Verantwortlicher entscheidet Anthropic selbst über Zweck und Mittel der Verarbeitung. Wer dort Kundendaten, Personaldaten oder Vertragsunterlagen hineingibt, hat für diese Verarbeitung keine vertragliche Grundlage, die einen Auftragsverarbeiter binden würde.

Free, Pro, Max
Team, Enterprise, API
Anthropic ist Verantwortlicher
Anthropic ist Auftragsverarbeiter
Kein AVV nach Art. 28 DSGVO
AVV automatisch in den Commercial Terms
Keine Standardvertragsklauseln
SCCs enthalten
Training nach Zustimmung möglich
Standardmäßig kein Training
Für private Nutzung gedacht
Für betriebliche Daten gedacht

Für dich heißt das: Sobald Daten anderer Menschen ins Spiel kommen, ist der günstigste Plan der falsche. Das betrifft beratungsintensive Betriebe wie Kanzleien, Steuerberatungen und Praxen genauso wie Handwerksbetriebe mit Kundenakten oder B2B-Dienstleister mit Projektunterlagen.

Wo liegen die Daten?

Hier wird es unbequem, und hier wird am meisten falsch behauptet. Anthropic schreibt im Privacy Center, dass mehrere Cloud-Anbieter zur Verarbeitung genutzt werden und der Datenverkehr standardmäßig über ausgewählte Länder in den USA, Europa, Asien und Australien geleitet werden kann. Zur Speicherung steht dort ein klarer Satz: die Daten werden in den USA gespeichert.

Es gibt Steuerungsmöglichkeiten beim Routing. Nutzer der Entwicklerplattform können den Ort der Verarbeitung wählen, und Enterprise-Kunden mit nutzungsbasierter Abrechnung können die Verarbeitung auf die USA beschränken. Eine echte EU-Datenresidenz für die Speicherung, wie man sie von europäischen Anbietern kennt, ist das nicht.

Der Drittlandtransfer ist damit nicht ungeregelt, er läuft über die Standardvertragsklauseln im AVV. Wer allerdings eine Anforderung hat, die Speicherung physisch in der EU verlangt, bekommt sie mit Claude aktuell nicht erfüllt. Das gehört auf den Tisch, solange die Entscheidung noch offen ist.

Werden meine Eingaben zum Training genutzt?

Bei den kommerziellen Produkten lautet die Antwort nein, jedenfalls im Normalfall. Anthropic hält fest, dass Ein- und Ausgaben aus Claude for Work, der API und verwandten Produkten standardmäßig nicht für das Training der Modelle verwendet werden.

Zwei Ausnahmen sind wichtig, weil sie im Alltag leicht ausgelöst werden. Wer über den Daumen-hoch- oder Daumen-runter-Knopf Rückmeldung gibt, erlaubt damit die Nutzung der betreffenden Unterhaltung. Und wer am Development Partner Program teilnimmt, hat dem ohnehin zugestimmt. Beides ist keine Falle, aber es sollte im Betrieb jeder wissen, der mit dem System arbeitet.

Bei den Verbraucher-Plänen hat sich die Lage 2025 geändert. Anthropic hat am 28. August 2025 angekündigt, dass Nutzer von Free, Pro und Max der Nutzung ihrer Daten zur Verbesserung von Claude zustimmen können, mit Entscheidungsfrist bis zum 8. Oktober 2025. Wer zustimmt, dessen neue Unterhaltungen werden fünf Jahre aufbewahrt statt der üblichen 30 Tage. Für die kommerziellen Pläne gilt diese Änderung ausdrücklich nicht.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Für die API nennt Anthropic eine automatische Löschung der Ein- und Ausgaben binnen 30 Tagen nach Empfang oder Erzeugung. Bei Claude for Work und Enterprise bleibt der Verlauf erhalten, damit das Produkt nutzbar ist. Löschst du eine Unterhaltung, verschwindet sie sofort aus dem Verlauf und binnen 30 Tagen aus den Speichersystemen.

Drei Ausnahmen verlängern das erheblich. Wird ein Inhalt von den automatischen Systemen als Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien markiert, bewahrt Anthropic Ein- und Ausgaben bis zu zwei Jahre auf und die Bewertungen dazu bis zu sieben Jahre. Rückmeldungen über den Feedback-Knopf werden fünf Jahre aufbewahrt. Dazu kommen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

Für Enterprise-Kunden gibt es weitergehende Vereinbarungen bis hin zur Nullspeicherung. Das ist Verhandlungssache und steht nicht in der Standardausstattung.

Was daran trägt und was noch hakt

Nach allem, was dokumentiert ist, ergibt sich ein Bild mit zwei Seiten. Es lohnt sich, beide zu kennen, bevor eine Entscheidung fällt.

Claude im Betrieb, datenschutzseitig betrachtet
Vorteile
Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist automatisch dabei, keine Verhandlung und keine gesonderte Unterschrift nötig
Standardvertragsklauseln für den Drittlandtransfer sind enthalten
Bei Team, Enterprise und API ist Anthropic Auftragsverarbeiter und handelt auf Weisung
Geschäftsdaten fließen standardmäßig nicht ins Modelltraining
Gelöschte Unterhaltungen sind binnen 30 Tagen aus den Speichersystemen
Rollen und Zugriffe lassen sich im Team-Konto sauber trennen
Nachteile
Gespeichert wird in den USA, eine EU-Datenresidenz für die Speicherung gibt es nicht
Free, Pro und Max sind rechtlich etwas anderes und für fremde Daten ungeeignet
Ein markierter Inhalt bleibt bis zu zwei Jahre gespeichert, Bewertungen bis zu sieben
Der Feedback-Knopf hebelt die Trainings-Ausnahme für die betroffene Unterhaltung aus
Nullspeicherung gibt es nur für Enterprise und nur nach Vereinbarung
Was jemand in den Prompt tippt, geht an den Anbieter, daran ändert kein Vertrag etwas

Der letzte Punkt ist der ehrlichste. Ein Cloud-Modell verarbeitet, was man ihm gibt. Der AVV regelt, unter welchen Bedingungen das geschieht, er macht die Verarbeitung nicht ungeschehen. Wer damit ein Problem hat, braucht ein lokales Modell und muss dafür deutliche Abstriche bei der Qualität hinnehmen.

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Wo du arbeitest, entscheidet mehr als der Plan

Bevor es um Architektur geht, kommt die Frage, die im Alltag den größten Unterschied macht. Die Verarbeitung im Moment der Anfrage ist eine Sache, die dauerhafte Speicherung eine andere. Und wie viel überhaupt gespeichert wird, hängt davon ab, wie du arbeitest.

Wer Dateien in die Weboberfläche hochlädt, legt sie damit im Verlauf des Anbieters ab. Sie bleiben dort, bis jemand die Unterhaltung löscht, und verschwinden dann binnen 30 Tagen aus den Speichersystemen. Bei einer Handvoll Dokumente ist das überschaubar. Wer so nach und nach seine Ablage hochlädt, hat am Ende eine zweite Kopie seines Betriebs beim Anbieter liegen, ohne das je entschieden zu haben.

Die ruhigere Variante ist eine Arbeitsweise, bei der die Dateien lokal bleiben und das Werkzeug sie von dort liest. Claude Code arbeitet so, und für Menschen ohne Terminal gibt es Oberflächen, die auf einen lokalen oder synchronisierten Ordner zeigen. Der Unterschied ist konkret: durch die Leitung geht nur der Ausschnitt, den die jeweilige Aufgabe braucht, und die Ablage selbst bleibt, wo sie hingehört.

Die einfachste Regel

Lade nichts dauerhaft hoch, was du auch lokal liegen lassen kannst. Diese eine Entscheidung nimmt mehr Risiko aus dem Alltag als jede Feineinstellung im Konto.

Was auch die beste Ablage offen lässt

Hier gehört eine Einschränkung hin, die in vielen Darstellungen fehlt. Wo die Dateien liegen, entscheidet über die Speicherung. Über das, was durch die Leitung geht, entscheidet es nicht. Das Modell liest den Wortlaut, den es für die Aufgabe braucht, sonst wäre das Ergebnis unbrauchbar. Der Name in der Anfrage geht damit an den Anbieter, gedeckt vom AVV und bei einem Cloud-Modell unvermeidbar.

Wer auch das ausschließen will, braucht eine Stufe davor. Ein lokal laufendes Modell erkennt die schützenswerten Stellen und ersetzt sie durch Platzhalter, bevor die Anfrage das Haus verlässt. Die Antwort wird auf demselben Weg zurückübersetzt. Beim Anbieter kommen dann nur die Platzhalter an.

Was dieser Weg kostet

Die Erkennung muss zuverlässig arbeiten, denn ein einziger übersehener Name macht den Aufwand hinfällig. Das Modell versteht Zusammenhänge schlechter, wenn es statt Namen nur Kennungen sieht, was bei längeren Texten und bei Schriftsätzen spürbar wird. Und rechtlich bleibt auch das Pseudonymisierung, solange die Zuordnung irgendwo existiert.

Experten-Tipp

Pseudonymisierung wird oft als Anonymisierung verkauft, und das stimmt nicht. Solange irgendwo eine Zuordnung von Platzhalter zu Person existiert, sind die Daten weiterhin personenbezogen im Sinne von Artikel 4 Nummer 5 DSGVO. Solche Verfahren machen Daten schwerer lesbar und leichter löschbar, sie machen sie nicht weg. Wer das anders darstellt, fliegt beim ersten Gespräch mit jemandem auf, der sich auskennt.

Für die meisten Betriebe ist dieser Aufwand übertrieben, weil der AVV die Verarbeitung deckt und das eigentliche Risiko in dem liegt, was man dauerhaft hochlädt. Sinnvoll wird die vorgelagerte Ersetzung dort, wo eine Verschwiegenheitspflicht über die DSGVO hinausgeht, etwa bei Berufsgeheimnisträgern, oder wo eine interne Vorgabe die Weitergabe bestimmter Daten grundsätzlich ausschließt. Wer noch weiter gehen will, betreibt das Modell vollständig im eigenen Haus und nimmt den Abstand bei der Qualität in Kauf.

Was du vor der Einführung klären solltest

Drei Fragen entscheiden, ob ein KI-System in deinem Betrieb sauber läuft. Erstens, welcher Plan es wird, und ob der AVV damit greift. Zweitens, welche Daten überhaupt in das System dürfen und welche in einer getrennten Ablage bleiben. Drittens, wie ein Löschauftrag praktisch umgesetzt wird, und zwar bevor der erste kommt.

Bei Berufsgeheimnisträgern kommt eine vierte Frage dazu, die außerhalb der DSGVO liegt. Für Anwälte gilt zusätzlich das Berufsrecht, für Ärzte, Steuerberater und andere Schweigepflichtige jeweils ihr eigenes. Diese Einschätzung gehört in die Hände von jemandem aus dem betroffenen Berufsstand. Ein Dienstleister kann sie dir nicht abnehmen.

Wer dieselbe Frage für den anderen großen Anbieter stellt, findet die Einordnung unter ChatGPT und Datenschutz. Die Grundfragen sind dieselben, die Antworten unterscheiden sich in den Details, besonders bei Aufbewahrung und Rollenverteilung.

Wie ein solches System im Alltag aussieht und was es tatsächlich abnimmt, steht im KI-System für Unternehmen. Wenn du lieber mit dem Aufbau anfangen willst, statt vorher alles zu lesen, ist ein KI-Workshop der schnellere Einstieg.

Häufige Fragen

Ist Claude DSGVO-konform?

Die Frage zielt am Kern vorbei, weil DSGVO-Konformität eine Eigenschaft der Verarbeitung ist. Ein Werkzeug liefert dafür nur die Bausteine. Anthropic stellt für die kommerziellen Pläne die Bausteine bereit, also einen AVV nach Artikel 28 mit Standardvertragsklauseln und die Rolle als Auftragsverarbeiter. Ob deine konkrete Nutzung konform ist, hängt davon ab, welche Daten du hineingibst und wie du Löschung und Zugriffe regelst.

Brauche ich für Claude einen AVV?

Sobald du personenbezogene Daten anderer verarbeitest, ja. Bei Team, Enterprise und der API ist er automatisch Teil der Geschäftsbedingungen, du musst ihn nicht gesondert abschließen. Bei Free, Pro und Max gibt es keinen, dort ist Anthropic Verantwortlicher und nicht Auftragsverarbeiter.

Werden meine Chats zum Training des Modells verwendet?

Bei den kommerziellen Plänen standardmäßig nicht. Zwei Ausnahmen solltest du kennen: Wer den Daumen-hoch- oder Daumen-runter-Knopf benutzt, gibt die betreffende Unterhaltung frei, und die Teilnahme am Development Partner Program schließt die Nutzung ein. Bei Free, Pro und Max entscheidet die Einstellung, die seit Oktober 2025 abgefragt wird.

Liegen die Daten in Europa?

Nein. Anthropic gibt an, dass die Speicherung in den USA erfolgt, während der Datenverkehr über ausgewählte Länder in den USA, Europa, Asien und Australien geleitet werden kann. Für die Verarbeitung gibt es Routing-Optionen, für die Speicherung keine EU-Residenz. Der Transfer ist über die Standardvertragsklauseln im AVV geregelt.

Was passiert, wenn ich eine Unterhaltung lösche?

Sie verschwindet sofort aus deinem Verlauf und binnen 30 Tagen aus den Speichersystemen. Ausnahmen gelten für Inhalte, die von automatischen Systemen als Richtlinienverstoß markiert wurden, dort sind es bis zu zwei Jahre, sowie für Rückmeldungen über den Feedback-Knopf mit fünf Jahren.

Hilft Pseudonymisierung, damit die KI die Daten nicht sieht?

Das kommt darauf an, wo die Ersetzung passiert. Platzhalter in der Ablage schützen die Speicherung, den Prompt sehen sie nicht. Wer will, dass beim Anbieter gar keine Klarnamen ankommen, muss vor dem Senden ersetzen, etwa mit einem lokal laufenden Modell. Rechtlich bleibt es in beiden Fällen Pseudonymisierung, solange die Zuordnung existiert.

Reicht der Team-Plan oder brauche ich Enterprise?

Für den AVV und die Auftragsverarbeiter-Rolle reicht Team, beides ist dort enthalten. Enterprise wird dann interessant, wenn du zusätzliche Steuerung brauchst, etwa eigene Aufbewahrungsregeln, eine Beschränkung der Verarbeitung oder eine Vereinbarung zur Nullspeicherung. Diese Punkte sind Verhandlungssache und in der Standardausstattung nicht enthalten.

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Benjamin Häntzschel

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