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Anrufaufzeichnung in Google Ads: Neue Bedingungen und was die DSGVO verlangt
Google Ads 5 Min. Lesezeit

Anrufaufzeichnung in Google Ads: Neue Bedingungen und was die DSGVO verlangt

Das Wichtigste zusammengefasst

Google hat die Nutzungsbedingungen für Anrufaufzeichnungen in Google Ads verschärft. Wenn du Anruferweiterungen oder Call Assets nutzt, zeichnet Google Anrufe, SMS und Chats auf. Die Haftung für die Einwilligung liegt bei dir, nicht bei Google. Für Unternehmer in Deutschland bedeutet das: Du musst DSGVO-konform handeln, sonst riskierst du rechtliche Probleme.

Anrufe über Google Ads sind für viele Unternehmer ein wichtiger Kanal. Ob Handwerker, Anwalt oder Dienstleister: Wenn jemand direkt anruft, ist das oft ein heißer Lead. Doch Google hat die Spielregeln für Anrufaufzeichnungen geändert, und die neuen Bedingungen haben es in sich.

Wenn du Anruferweiterungen oder Call Assets nutzt, solltest du die neuen Regeln kennen.

Die aktualisierten Nutzungsbedingungen für Call and Messaging Ads betreffen jeden, der Google-Weiterleitungsnummern verwendet. Und sie verschieben die rechtliche Verantwortung deutlich in Richtung Werbetreibender.

Was genau zeichnet Google auf?

Gut zu wissen

Google zeichnet bei Nutzung von Weiterleitungsnummern folgende Kommunikation auf: Telefonanrufe, SMS-Nachrichten und Chat-Verläufe. Diese Aufnahmen werden gespeichert und können von Google und seinen Partnern genutzt werden, unter anderem zur Verbesserung von KI-Systemen.

Das ist nicht neu. Google hat schon immer Anrufe aufgezeichnet, wenn du die Anrufverfolgung aktiviert hattest. Neu ist, wie klar Google jetzt kommuniziert, dass du als Werbetreibender für die Einwilligung verantwortlich bist.

Wer trägt die Verantwortung für die Einwilligung?

Das ist der kritische Punkt: Nach den neuen Bedingungen liegt die gesamte Verantwortung bei dir. Du musst sicherstellen, dass alle Beteiligten informiert sind und zugestimmt haben.

Deine Mitarbeiter
Jeder, der Anrufe entgegennimmt, muss wissen, dass aufgezeichnet wird.

Externe Dienstleister
Call-Center, Sekretariatsservices oder andere Auftragnehmer brauchen ebenfalls eine Information.

Deine Kunden
Die Anrufer selbst müssen vor der Aufzeichnung informiert werden.

Implizite Einwilligung reicht nicht. Du musst nachweisen können, dass eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Das ist ein deutlich höherer Standard als bisher.

Was bedeutet das für die DSGVO?

In Deutschland und der EU gelten strenge Regeln für die Aufzeichnung von Telefonaten. Die DSGVO verlangt eine informierte, freiwillige und dokumentierbare Einwilligung, bevor personenbezogene Daten wie Gesprächsinhalte gespeichert werden.

Für die Praxis bedeutet das:

Ansage vor dem Gespräch
Anrufer müssen vor Gesprächsbeginn darüber informiert werden, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Eine automatische Ansage wie “Dieses Gespräch wird zu Qualitätszwecken aufgezeichnet” ist das Minimum.

Widerspruchsmöglichkeit
Anrufer sollten die Möglichkeit haben, der Aufzeichnung zu widersprechen, zum Beispiel durch Auflegen und erneutes Anrufen über eine andere Nummer.

Dokumentation
Du solltest nachweisen können, dass dein Prozess DSGVO-konform ist. Das betrifft sowohl die technische Umsetzung als auch die internen Abläufe.

Experten-Tipp

Die meisten Telefonanlagen bieten die Möglichkeit, eine Ansage vor dem Gespräch abzuspielen. Falls du das bisher nicht nutzt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, es einzurichten. Die Investition ist gering im Vergleich zum Risiko eines Datenschutzverstoßes.

Wofür nutzt Google die Aufnahmen?

Google und seine Partner dürfen die Aufnahmen überwachen und nutzen. Das schließt ausdrücklich die Verwendung für das Training von KI-Systemen ein. Deine Kundengespräche könnten also in irgendeiner Form zur Verbesserung von Googles Sprachmodellen beitragen.

Das ist für viele Unternehmer ein unangenehmer Gedanke, besonders in sensiblen Branchen. Wenn du als Anwalt, Arzt oder Therapeut arbeitest, sind Kundengespräche besonders schützenswert.

Was solltest du jetzt konkret tun?

Wenn du Anruferweiterungen oder Call Assets in Google Ads nutzt, solltest du folgende Schritte prüfen.

1. Nutzungsbedingungen lesen
Die aktualisierten Terms findest du im Google Ads Interface unter den Einstellungen für Anruferweiterungen. Lies sie durch, bevor du sie akzeptierst.

2. Internen Prozess prüfen
Werden Anrufer bei dir informiert, dass aufgezeichnet wird? Gibt es eine Ansage? Sind deine Mitarbeiter geschult?

3. Ansage einrichten
Falls noch nicht vorhanden, richte eine automatische Ansage ein, die Anrufer über die Aufzeichnung informiert.

4. Dokumentation anlegen
Halte schriftlich fest, wie du die Einwilligung sicherstellst. Das hilft im Fall einer Prüfung.

5. Alternative prüfen
Wenn dir das Risiko zu hoch ist, kannst du auf Google-Weiterleitungsnummern verzichten und eigene Tracking-Lösungen nutzen. Dann greift Googles Aufzeichnung nicht. Wie du dein Conversion Tracking generell sauber einrichtest, erfährst du im Lexikon.

Wann solltest du besonders vorsichtig sein?

Nicht alle Branchen sind gleich betroffen. Besonders sensibel ist das Thema für:

Gesundheitsbereich
Ärzte, Therapeuten, Pflegedienste. Hier gelten zusätzlich Schweigepflichten. Google weist ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Bedingungen nicht HIPAA-konform sind. Das ist zwar ein US-Standard, aber auch in Deutschland gelten vergleichbare Anforderungen.

Rechtsberatung
Anwälte und Notare unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Mandantengespräche, die von Google aufgezeichnet und möglicherweise für KI-Training genutzt werden, sind ein Problem.

Finanzdienstleistungen
Versicherungsmakler, Finanzberater. Auch hier sind Kundengespräche besonders schützenswert.

Für diese Branchen kann es sinnvoll sein, auf die Anrufverfolgung über Google komplett zu verzichten oder eigene Lösungen zu nutzen.

Deine Checkliste

Checkliste
  • Nutzungsbedingungen prüfen. Lies die aktuellen Terms für Call and Messaging Ads.
  • Mitarbeiter informieren. Stelle sicher, dass alle wissen, dass Gespräche aufgezeichnet werden.
  • Ansage einrichten. Informiere Anrufer automatisch vor dem Gespräch über die Aufzeichnung.
  • Dokumentation anlegen. Halte dein Verfahren schriftlich fest für den Fall einer Prüfung.
  • Alternativen evaluieren. Prüfe, ob eigene Tracking-Lösungen für dich sinnvoller sind.

Im Zweifel solltest du dich rechtlich beraten lassen. Die DSGVO-Bußgelder können empfindlich sein, und die Verantwortung liegt nach den neuen Google-Bedingungen eindeutig bei dir.

Benjamin Häntzschel

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